Vorsteuerabzug bei ...
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen auf ...
mehr dazuUmzugskosten
Beruflich veranlasste Umzugskosten sind im Regelfall als Werbungskosten abziehbar. Werden Umzugskosten bis maximal in Höhe der nach dem Bundesumzugskostengesetz geltenden Pauschalen geltend gemacht, prüft die Finanzverwaltung nicht, ob es sich hierbei um Werbungskosten handelt (R 9.9 Lohnsteuer-Richtlinien). Bei nachgewiesenen höheren Beträgen rechnet die Finanzverwaltung im Regelfall einen Anteil für nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung heraus.
Homeoffice
Das Finanzgericht/FG Hamburg hat in einem Fall Umzugskosten eines Ehepaars als Werbungskosten anerkannt. Die Ehegatten sind in eine größere Wohnung umgezogen, um für jeden von ihnen ein separates Arbeitszimmer fürs Homeoffice einrichten zu können. Der Fahrtweg zur Arbeitsstätte hat sich für beide durch den Umzug aber nicht verkürzt, weswegen das Finanzamt die Umzugskosten nicht anerkannte. Das FG sah jedoch nach den Gesamtumständen einen beruflich veranlassten Umzug zum Zweck der Einrichtung der Arbeitszimmer für beide Ehegatten als gegeben. Die Einrichtung der Arbeitszimmer führte nach Auffassung des FG zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen.
Revisionsverfahren
Das FG-Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Bundesfinanzhof/BFH wird in dem anhängigen Verfahren unter dem Az. VI R 3/23 abschließend entscheiden.
Stand: 27. September 2023
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Sachbezugswerte Inventur Bürokratie Kaufvertrag Grundsteuer Altersvorsorgeaufwendungen Mietwohnung Aufbewahrungszeitraum Arbeitsstunden Zuverdienstgrenzen Anspruchszinsen Arbeitnehmerabsetzbetrag Grenzsteuersatz Geringfügigkeitsgrenze Legal Entity Identifier Umsatzsteuersatz Verfassungsgerichtshof Steuerrückerstattung Bauleistungen Abgabenordnung Sonderklassegebühr Kilometergeld Zusammenfassende Meldungen Gutschein Stiftung Steuerberater Konstanz
Steuerförderung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen zur ...
mehr dazuStellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen ...
mehr dazuSpind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen genügt zur ...
mehr dazuEinlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.