Steuernews für Ärzte

Umsätze eines Laborarztes

Illustration

Analyse von Gewebeproben umsatzsteuerfrei

Der Fall

Streitig war, ob die Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte als auch von Krankenhäusern analysiert und befundet, als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen gelten, oder ob eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegt. Im Streitfall behandelte eine Laborarzt-Gemeinschaftspraxis, welche Leistungen im Bereich der Dermatologie, Allergologie, operativen Dermatologie usw. erbracht hatte, alle Fremdhistologie-Leistungen als umsatzsteuerfrei.

Fremdhistologieleistungen umsatzsteuerfrei

Das Finanzgericht Hamburg (Urteil v. 23.10.2013, 2 K 349/12) entschied – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – dass es sich bei diesen Leistungen um umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen (§4 Nr. 14 Buchst. a) des Umsatzsteuergesetzes - UStG) handelt. Gegen das Urteil ist allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden (Az. XI R 48/13).

Stand: 27. November 2014

Bild: malajscy - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Winter 2014/15

Schönheitsoperation keine ...

Aktuelle Finanzgerichtsentscheidungen

mehr dazu

Gesonderte Abrechnung von ...

Operative Tätigkeiten keine gesonderte Wahlleistungen

mehr dazu

Umsatzsteuerbefreiung ...

Leistungen der Kooperationspartner der Krankenkassen ...

mehr dazu

Mindestlöhne 2015 in der Pflege

Für die Beschäftigten in der Pflege hat sich die ...

mehr dazu

Umsätze eines Laborarztes

Analyse von Gewebeproben umsatzsteuerfrei

mehr dazu

Berufshaftpflichtversicherung

In Krankenhausbetreiber hatte alle angestellten Ärzte in ...

mehr dazu

Minimierung des steuerpflichtigen ...

Ärztinnen und Ärzte ermitteln ihren steuerpflichtigen ...

mehr dazu

Kulturlinks

Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine.

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198