News zu "Vorsteuererstattung" vom Steuerberater

Bis zum 30.6. – Vorsteuererstattung aus Drittländern

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. (27.05.2019)

Bis zum 30.6. – Vorsteuererstattung aus Drittländern

Die Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land unterschiedlich (28.05.2018)

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198