Was gilt nun tatsächlich für GmbHs?
Seit 1.7.2013 gelten die Neuregelungen für Gesellschaften ...
mehr dazuKapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen (gilt auch für GmbH & Co. KG). Dieser muss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch eingereicht werden. Für viele Unternehmen endet daher die Frist mit dem 30.9. (alle mit Bilanzstichtag 31.12.).
Werden die Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig eingereicht, drohen hohe Strafen. Bereits ab dem ersten Tag der Fristüberschreitung wird eine Mindeststrafe von € 700,00 fällig. Die Strafe wird ohne vorherige Ankündigung verhängt. Wird trotzdem der Jahresabschluss nicht offengelegt, kann alle zwei Monate eine neue Strafe vorgeschrieben werden. Das weitere Strafausmaß ist abhängig von der Größe der Gesellschaft (mittelgroße Betriebe: das Dreifache, große: das Sechsfache).
Wenn zwei der drei Merkmale überschritten werden, fällt die Gesellschaft in die nächste Kategorie.
Kleine Kapitalgesellschaften
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
Große Kapitalgesellschaften sind alle Gesellschaften, die
Stand: 08. August 2013
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