Steuernews für Mandanten

Kommt ein Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge?

Illustration

Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung) entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers. Dies hatte auch manchmal divergierende Rechtsauffassungen und unterschiedliche Vollzugs- und Servicequalitäten zur Folge.

Das Bundesministerium für Finanzen hat nun ein Gesetz zur Installierung eines Prüfdienstes lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zur Begutachtung ausgesandt.

Dieser Prüfdienst soll ausschließlich im Auftrag des zuständigen Finanzamts tätig werden.

Die Zuständigkeit für

  • die Beitragsvorschreibung bzw. Bescheiderlassung,
  • Einhebungs- und Einbringungsmaßnahmen und
  • die Durchführung von Rechtsmittelverfahren

wird von der geplanten Gesetzesänderung allerdings nicht berührt und verbleibt bei den bisher zuständigen Stellen. Dem Prüforgan kommt die Funktion eines Sachverständigen zu. Die Finanzämter, die zukünftige Österreichische Gesundheitskasse und die Gemeinden sind an das Prüfergebnis des Prüforgans nicht gebunden und können – etwa bei der Bescheiderstellung – davon abweichen (betreffend Sachverhaltsfeststellungen jedoch nur in begründeten Fällen).

Dem Prüfdienst werden die derzeit mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben befassten Organe der Finanzverwaltung und der Krankenversicherungsträger angehören.

Im BMF soll ein eigener Prüfungsbeirat für die Kooperation und Koordination zwischen Finanzverwaltung, Krankenkasse und Gemeinden eingerichtet werden.

Das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - November 2018

Steuerspar-Checkliste 2019

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem ...

mehr dazu

Wie können Spenden steuerlich ...

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen ...

mehr dazu

Kommt ein Prüfdienst für ...

Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger ...

mehr dazu

ASVG-Werte 2019 (voraussichtlich)

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage ...

mehr dazu

Was sind die Aufgaben von ...

Mit zunehmender Unternehmensgröße wird es oft auch schon ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198