Steuernews für Mandanten

Warum sollte eine Homepage regelmäßig erneuert werden?

Illustration

Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige Updates hinter sich. Deswegen kann es sein, dass Ihre Homepage nicht mehr einwandfrei dargestellt wird. Da die Technologie schnelle Sprünge macht, ist ein Relaunch schon aus programmtechnischen Gründen ratsam.

Mobile Endgeräte, wie etwa Smartphones, verlangen zudem ein neues Bedienkonzept. Hier gibt es die Möglichkeit, eine schmälere Version Ihrer Homepage anzubieten: Sie lädt die Inhalte schneller und ist am Touchscreen besser bedienbar. Aber nicht nur die Technologie muss man im Auge behalten, oftmals sind auch die Inhalte veraltet, wenn etwa die Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen gewechselt oder sich die Telefondurchwahlen geändert haben. Hinzu kommen veraltete Anfahrtspläne oder Verlinkungen, die nicht mehr existieren – alles Stolpersteine.

Ein Relaunch, also die technische und inhaltliche Überarbeitung, gleicht dem Aufwand der Neuerstellung einer Website – deshalb sollte die Modernisierung von Grund auf stattfinden. Im Zuge dessen lohnt es sich, über Extraservices nachzudenken, damit können Sie Ihren Klienten und Mitarbeitern den Alltag erleichtern. Je mehr Services online erledigt werden können, desto mehr Zeit bleibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die persönliche Beratung von Kunden. Solche Services sind für Kunden wertvoll, da diese jederzeit, ortsunabhängig auf Daten zugreifen können. Bieten Sie auch die Möglichkeit zur Newsletter-Registrierung, so können Sie Kunden direkt und regelmäßig über alles Wissenswerte informieren.

Stand: 06. Februar 2014

Bild: Maksim Kabakou - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - März 2014

Achtung ab 1. März PKW Sachbezug € ...

Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW ...

mehr dazu

Neu: UID-Nummer auch bei ...

Durch den Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2013 ist ...

mehr dazu

Was muss in einer Rechnung stehen?

Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale ...

mehr dazu

Dürfen neben einem ...

Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen ...

mehr dazu

Ist eine Versteigerung für einen ...

Um mehr Geld für einen guten Zweck zu sammeln, wird auf ...

mehr dazu

Recht auf Vorsteuerabzug trotz ...

Beim Salzburger Steuerdialog wurde die Frage der Einlösung ...

mehr dazu

Warum sollte eine Homepage ...

Nach wenigen Jahren haben alle Internet-Browser unzählige ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198