Steuernews für Mandanten

Welche Änderungen gibt es bei Stipendien?

Illustration

Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes sind Stipendien, die während eines Dienstverhältnisses zu einer Universität gewährt werden, steuerpflichtig. Außerhalb eines Dienstverhältnisses sah der VwGH bisher ein Dissertationsstipendium aber als nicht steuerbar an.

Aus Sicht des Gesetzgebers führte dies sachlich zu nicht gerechtfertigten Verzerrungen und daher machte er durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes bestimmte Stipendien steuerpflichtig.

Welche Stipendien sind von der Änderung betroffen?

Ein Stipendium im Sinne der neuen Bestimmung ist als eine finanzielle Unterstützung anzusehen, die an eine Person deshalb gegeben wird, damit sie sich einer freiberuflichen Tätigkeit (wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erziehend) widmen kann.

Das Stipendium

  • muss einen wirtschaftlichen Einkommensersatz darstellen. Das ist jedenfalls nicht gegeben, wenn das Stipendium jährlich nicht höher ist als die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter
  • darf keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen

Die neue Bestimmung bezieht sich auf freiberufliche Tätigkeiten (vor allem wissenschaftliche). Dies betrifft unter anderem Dissertationsstipendien, Habilitationsstipendien, Forschungsstipendien für Wissenschaftler.

Was ist nicht umfasst?

Nicht umfasst von der neuen Regelung sind nach den erläuternden Bemerkungen:

  • Preise, insbesondere für wissenschaftliche Arbeiten. Sie dienen der Würdigung des Empfängers oder seiner Leistung und stellen keinen Einkommensersatz dar. Dies gilt auch für Leistungsstipendien.
  • Einmalige Zuwendungen in Form von „Stipendien“, die außerhalb einer bestehenden Einkunftsquelle geleistet werden und lediglich Kosten abgelten, aber keinen Einkommensersatz darstellen (z. B. die Abgeltung von Aufwendungen für Fachliteratur, Materialien, Reisen etc.).

Auch bleiben z. B. die Befreiungen für Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz und dem Schülerbeihilfegesetz sowie die Befreiungen nach dem Kunstförderungsgesetz davon unberührt.

Steuerbefreiung

Die neue Regelung wurde auch ergänzt um eine explizite Befreiung von Stipendien

  • die Wissenschaft und Forschung im Inland fördern,
  • wenn diese keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind und
  • für den Stipendienbezieher keine Steuererklärungspflicht vorliegt.

Die neue Steuerbefreiung hat im Wesentlichen Auswirkung auf die Sozialversicherungspflicht dieser Stipendien.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: VadimGuzhva - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Juni 2017

GmbH-Gründung via Bürgerkarte / ...

Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung ...

mehr dazu

Welche Änderungen gibt es bei ...

Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des ...

mehr dazu

Welche Rechnungsangaben verlangt ...

Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier.

mehr dazu

Was bringt der Zuzugsfreibetrag ...

Mit der Steuerreform 2015/16 wurden im ...

mehr dazu

Was ist der Sanierungsscheck für ...

Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische ...

mehr dazu

Neuer Richtwertmietzins seit ...

Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt.

mehr dazu

Gute Ideen gefragt?

Haben Sie Mitarbeiter, die mit Fragen nerven? Gratulation, ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198