Steuernews für Mandanten

Gesetzliche Unfallversicherung für selbständig Erwerbstätige

Illustration

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfasst. Die Leistungen der Unfallversicherung bestehen in erster Linie aus Sachleistungen, wie z.B. Unfallheilbehandlungen, Rehabilitationskosten, Beistellung von Hilfsmitteln.

Es werden aber auch Barleistungen während der Unfallheilbehandlungen geleistet und in schwerwiegenden Fällen auch Versehrtenrenten, Witwen-/Witwerbeihilfen oder Hinterbliebenenrenten.

Ein Unfall ist dann ein Arbeitsunfall, wenn er sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignet. Daher ist auch ein Unfall, der auf dem Weg in die Arbeit passiert, ein Arbeitsunfall.

Freiwillige Höherversicherung

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie bei der AUVA auch einen Antrag auf eine freiwillige Höherversicherung stellen.

Bei Unfällen ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Sollte der Fall eintreten, dass Sie Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch nehmen müssen, erhalten Sie bei einer freiwilligen Höherversicherung wesentlich umfangreichere Leistungen.

Bei dieser Höherversicherung sind zwei Stufen vorgesehen. Der Beitrag ist jeweils zusätzlich zur Pflichtversicherung zu zahlen.

Betrag für 2014
Pflichtversicherung jährlich € 104,04
Höherversicherung Stufe I jährlich € 103,95
Höherversicherung Stufe II jährlich € 156,15

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: kartos - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Februar 2014

Sondernews: Der neue ...

Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner ...

mehr dazu

Welche Änderungen plant die ...

Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, ...

mehr dazu

USt-Richtlinien-Wartungserlass

Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den ...

mehr dazu

Gewinnfreibetrag

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % ...

mehr dazu

ImmoESt: Gilt die Hauptwohnsitzbefr...

Private Grundstücksveräußerungen sind von der ...

mehr dazu

Arbeitgeber bezahlt Parkgebühr: ...

Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für ...

mehr dazu

Gesetzliche Unfallversicherung für ...

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind ...

mehr dazu

Wie viele Samstage dürfen ...

Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten.

mehr dazu

Machen Sie aus Ihrem Unternehmen ...

Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198