Vorsicht Nießbrauchfalle
Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen ...
mehr dazuEin Steuerpflichtiger mietete eine Zweitwohnung in München. Die Zweitwohnungssteuer wollte er zusätzlich zu den der Abzugsbeschränkung unterliegenden Mehraufwendungen geltend machen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes/EStG unterliegen Aufwendungen für die Nutzung der Zweitwohnung (Miete, Mietnebenkosten usw.) einer Abzugsbeschränkung von € 1.000,00 im Monat.
Der Bundesfinanzhof/BFH hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer generell zu den Aufwendungen für die Nutzung zählen und daher unter die Abzugsbeschränkung fallen (Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21, veröffentlicht am 4.4.2024).
Stand: 28. Juli 2024
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Sachbezugswerte Stammkapital Reklamation Betriebsveranstaltung Führung Makler Zeitstunde Bildung Gebührenordnung NoVA Lohnsteuerprüfung Verbindliche Auskunft Facharzt Wohnbauanleihen Pensionsversicherung Solidaritätszuschlag Gemeinnützigkeit Kommanditgesellschaft Organspende Arzthaftungsrecht Urlaub Wirtschaftlichkeit Münzen Weihnachtsgeld Angestellter Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.