Außenprüfung Rechte und Pflichten
Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben
mehr dazuMit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz/BFSG setzt der Gesetzgeber die Richtlinien des European Accessibility Acts/EAA in nationales Recht um. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, sodass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Sogenannte Kleinstunternehmen müssen die neuen Gesetzesvorschriften generell nicht anwenden. Als Kleinstunternehmen gelten solche mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens € 2 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens € 2 Mio. Darüber hinaus sind Unternehmen auch von der Pflicht zur Umsetzung ausgenommen, wenn das Verhältnis der Nettokosten, die mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbunden sind, zu den Gesamtkosten zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.
Das Gesetz tritt am 28.6.2025 in Kraft. Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor. So können Dienstleister bis zum 27.6.2030 weiterhin Produkte verwenden, die sie bereits vor dem 28.6.2025 legal genutzt haben. Verträge über Dienstleistungen, die vor dem 28.6.2025 abgeschlossen wurden, dürfen bis längstens zum 27.6.2030 unverändert weiter genutzt werden.
Stand: 26. März 2025
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Vermietung Hausbau Einnahmen-Überschuss-Rechnung Gebührenordnung Übergangsregelung Klimawandel Rechnungsberichtigung Investition GmbH Light Wirtschaftsgut FinanzOnline Kredit Aussetzungszinsen Säumniszuschlag Erwartungsrechnung Steuern Wertschöpfungskette Zuschuss Rechnungsabgrenzungsposten Einkommensteuererklärung Verlustausgleich Website Rufbereitschaft Mehrarbeit Antrag Steuerberater Konstanz
Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben
mehr dazuRechtsgrundlagen für die Festsetzung von Säumnis- und ...
mehr dazuBundesregierung veröffentlicht Zahlen zum internationalen ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.