Kfz-Aufwendungen bei Gehbehinderung
Gehbehinderung als außergewöhnliche Belastung
mehr dazuZahlen die Kinder für das Alters- bzw. Pflegeheim der Eltern, kommt es aus steuerlicher Sicht darauf an, ob die Eltern bzw. der Elternteil nur alt oder auch pflegebedürftig sind (ist). Sind die Eltern einfach nur „alt“, dann können Zahlungen bis maximal € 9.168,00 pro Jahr und Elternteil (2019) als Unterhaltsaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden. Der Betrag erhöht sich in 2020 auf € 9.408,00 pro Elternteil (§33a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG). Hinzu kommen ggf. Aufwendungen für Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflege-Pflichtversicherung.
Besitzen die Eltern eigenes Vermögen von mehr als € 15.500,00, verweigert die Finanzverwaltung den Steuerabzug der Unterhaltskosten (R 33a.1 Abs. 2 der Einkommensteuer-Richtlinien/EStR). Bei Berechnung der Vermögensgrenze bleiben allerdings diverse Vermögen, wie u. a. ein angemessenes Hausgrundstück, außer Betracht. Haben Vater und Mutter sonstige Einkünfte von mehr als € 1.248,00 bzw. € 624,00 pro Elternteil im Jahr, verringert sich der Abzugs-Höchstbetrag insoweit, als die sonstigen Einkünfte diese € 1.248,00 bzw. € 624,00 übersteigen.
Sind Vater und/oder Mutter pflegebedürftig, können die gesamten Aufwendungen inklusive der Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Abzuziehen ist die jeweilig geltende zumutbare Belastung (zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, abhängig von der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte und der Anzahl der Kinder, § 33 Abs. 3 EStG).
Anstelle der tatsächlichen und nachweispflichtigen Aufwendungen kann ein Pflege-Pauschbetrag von € 924,00 pro Elternteil und Kalenderjahr geltend gemacht werden (§ 33 b Abs. 6 EStG). Die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags setzt im Allgemeinen einen Pflegegrad von III und höher voraus.
Übernehmen Nachbarn oder Freunde die Pflege der Eltern, ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung notwendig, wenn die Pflegenden lediglich das Pflegegeld bekommen. Ist die Vergütung höher, ist eine Anmeldung erforderlich, entweder an die Minijobzentrale im Haushaltsscheckverfahren bei Vergütungen bis zu € 450,00 pro Monat oder ganz normal bei der Krankenkasse.
Stand: 27. August 2019
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Anschaffungsnebenkosten Richtsatz Gebührenordnung Arbeitsinspektorat Schulstartgeld Zuverdienstgrenze Werbezahlungen Urlaubsanspruch Kindermehrbetrag Liquiditätsengpass Haushaltsersparnis Kinderabsetzbetrag Konkurrenz Respirofrist Rückvergütung Urlaubskrankenschein Geschwisterstaffelung Gewinnzuschätzungen Renovierungskosten Vermögenszuwachssteuer Weiterbildung Anzeigepflicht Grundstücksveräußerung Sonderausgabe Abzugsfähige Privatausgaben Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.