News zu "Sonderausgabe" vom Steuerberater

Kirchensteuernachzahlungen

Sonderausgabenabzug steht Arbeitnehmern auch bei Nachzahlungen an Arbeitgeber zu (25.09.2024)

Beiträge zur Rentenversicherung

Volle Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 (28.12.2022)

Künstliche Befruchtung

Steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen (24.05.2022)

Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

Die vereinfachte Nachweisregelung gilt für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2021. (27.05.2021)

Spenden während der Corona-Krise

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. (27.05.2020)

Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (25.02.2020)

Wie können Spenden steuerlich geltend gemacht werden?

Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind somit nicht als Sonder- oder Betriebsausgabe abzugsfähig. (29.10.2018)

Steuererklärung 2017: Welche Sonderausgaben werden automatisch berücksichtigt?

Bestimmte Zahlungen für Sonderausgaben, die seit dem 1.1.2017 getätigt wurden, werden automatisch für die Steuererklärung 2017 erfasst. (28.11.2017)

Selbst getragene Krankenkosten eines Privatpatienten

Die Beitragsrückerstattung mindert den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen. (30.08.2017)

Neu ab 2017: Automatische Datenübermittlung für Sonderausgaben!

Für das Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung erstmals automatisch berücksichtigt. (30.01.2017)

Welche Sonderausgaben werden automatisch abgezogen?

Bestimmte Zahlungen, die ab dem 1.1.2017 getätigt werden, werden zukünftig automatisch in Ihrer Steuererklärung erfasst. (24.05.2016)

Bonuszahlungen der Krankenkassen

Vielfach gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten Bonuszahlungen, etwa für gesundheitsbewusstes Verhalten. (25.02.2016)

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198