Steuernews für Ärzte

Gewerbesteuerfreiheit einer Privatklinik

Illustration

Gewerbesteuer:

Krankenhäuser unterliegen grundsätzlich keiner Gewerbesteuerpflicht. Dies gilt uneingeschränkt für öffentlich-rechtliche Kliniken. Handelt es sich um eine Privatklinik, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, u.a. müssen mindestens 40 % der jährlichen Belegungstage oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Danach darf der Anteil der Wahlleistungen nicht mehr als 60 Prozent betragen (§ 3 Nr. 20b des Gewerbesteuergesetzes).

Vereinbarung mit Grundgesetz:

Wird die Grenze für Wahlleistungen überschritten und tritt für den gesamten Gewerbeertrag Steuerpflicht ein, sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Der Gesetzgeber sei nach Auffassung der Richter nicht gehalten, „sämtliche Krankenhäuser unabhängig von der Höhe der jeweils berechneten Pflegesätze von der Gewerbesteuer zu befreien“ (Urt.v. 12.4.2011 3 K 526/08).

Stand: 12. August 2011

Bild: mario beauregard - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Herbst 2011

Steuerpflicht für Umsätze einer ...

Ärztliche Leistungen: Umsatzsteuerfreiheit soll auch für ...

mehr dazu

Gewerbesteuerfreiheit einer ...

60 %-Grenze für Wahlleistungen für die Gewerbesteuerpflicht ...

mehr dazu

Vertragsarztzulassung als ...

Bundesfinanzhof entscheidet über Abschreibung

mehr dazu

Patientenrechte sollen gestärkt ...

Das Bundesjustizministerium will Patientenrechte gesetzlich ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198