Steuernews für Ärzte

Elektronische AU-Bescheinigung

Person tippt auf Mobiltelefon

Elektronische AU-Bescheinigung

Seit 2023 können Ärztinnen und Ärzte von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/eAU Gebrauch machen. Zum 1.1.2025 wurde das Verfahren verbessert und erweitert. Wie bisher meldet die Ärztin bzw. der Arzt die Krankendaten elektronisch an die zuständige Krankenkasse der Patientin bzw. des Patienten. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber kann die Daten dann abrufen.

Erweiterungen zu Jahresbeginn

Seit Januar 2025 werden an die Arbeitgeber auch Zeiten der Krankenhausbehandlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Aufenthalte in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung übermittelt bzw. sind vom Arbeitgeber abrufbar. Weil beispielsweise bei Rehabilitationsaufenthalten nicht zwingend eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss, ändert sich der Sprachgebrauch von „Arbeitsunfähigkeit“ in „Abwesenheit“.

Mitteilungspflichten

Unverändert muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit informieren. Denn die Mitteilung durch den Arbeitnehmer ist Voraussetzung für den Abruf der Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: zadorozhna - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Steuernews - Frühjahr 2025

Steuernachweise beim E-Rezept

Nachweise für die Zwangsläufigkeit von Gesundheitskosten ...

mehr dazu

Beitrag Bonusleistungen

Gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungspraxis

mehr dazu

Leistungen einer diplomierten ...

Anhängiges BFH-Verfahren über die Gewerbesteuerpflicht ...

mehr dazu

Haarwurzeltransplantation ...

Bundesfinanzhof erkennt Haarwurzeltransplantationen ...

mehr dazu

Ärztliche Gutachten

Stellen Gutachterhonorare Einkünfte aus selbstständiger ...

mehr dazu

Elektronische AU-Bescheinigung

Übermittlung von Krankenhauszeiten und Reha-Aufenthalten

mehr dazu

Elektronische Patientenakte

Weitere Digitalisierung im Gesundheitsbereich durch die ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198