Steuervereinfachungsgesetz 2011
Was Ärztinnen und Ärzte an Steuervereinfachungen erwarten ...
mehr dazuDie Bundesregierung hat sich insgesamt auf 41 Punkte geeinigt, die zu Steuerentlastungen und Bürokratieabbau beitragen sollen. Das Gesetzeswerk soll 2011 verabschiedet werden und 2012 in Kraft treten. Diverse Regelungen treten jedoch schon rückwirkend in Kraft, wie zum Beispiel die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages.
Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes soll der Pauschbetrag von gegenwärtig 920 € zum 1.12.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Die Terminwahl erfolgte unter Berücksichtigung der Belastung des Bundeshaushaltes 2011. Da die Arbeitgeber die um den Pauschbetrag anteilig verringerte Lohnsteuer für den Dezember erst im Januar 2012 abführen und anmelden, entstehen für 2011 keine Haushaltsbelastungen mehr. Ärztinnen und Ärzte im Angestelltenverhältnis profitieren davon, sofern ihnen keine höheren Werbungskosten entstanden sind bzw. nachgewiesen werden können.
Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig eine größere Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen und dies abwechslungsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem privaten PKW, profitieren von der vereinfachten Berechnung der Entfernungspauschale. Ärztinnen und Ärzte mussten bislang täglich ihre Fahrtkosten gegenüberstellen und tageweise prüfen, ob die Kosten des Zugtickets die Entfernungspauschale (von 30 Cent je Entfernungskilometer) übersteigen. Künftig sollen die Finanzämter jahresbezogen prüfen, ob die Pendlerpauschale (liegt derzeit bei 4.500 €) oder der Abzug der tatsächlichen Kosten günstiger ist (Günstigerprüfung).
Stand: 15. Februar 2011
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