Steuernews für Mandanten

Energiepreispauschale

Steckdose und Geldscheine

Energiepreispauschale

Der Steuergesetzgeber zahlte an alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie weitere Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 als Kompensation für hohe Strom- und Gaspreise. Die Pauschale ist nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG einkommensteuerpflichtig und gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 17.4.2024, 14 K 1425/23 E) hält die Besteuerung für verfassungsgemäß. Der Kläger, ein Arbeitnehmer, war der Auffassung, es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe.

Revisionsverfahren vor dem BFH

Der Kläger hat gegen das FG-Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof/BFH unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 anhängig.

Stand: 27. August 2024

Bild: vejaa / stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - September 2024

Steuertarif 2025

Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00

mehr dazu

Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug

Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz

mehr dazu

Verlorene oder verblasste Belege

Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar ...

mehr dazu

Grunderwerbsteuerfalle beim ...

BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem ...

mehr dazu

Forderungen abschreiben

Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt

mehr dazu

Vorsteuer-Rückerstattungsanträge

Antragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das ...

mehr dazu

Jahressteuergesetz 2024

Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und ...

mehr dazu

Energiepreispauschale

Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198