Steuernews für Mandanten

Erbschaftsteuerstatistik

Illustration

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Freigebige Zuwendungen und Erwerbe von Todes wegen unterliegen der Schenkungs- bzw. der Erbschaftsteuer (§§ 7, 3 Erbschaftsteuergesetz ErbStG). Die Höhe der Steuer richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der Erben/Beschenkten zum Erblasser/Schenker (Verwandtschaftsgrad) sowie nach der Höhe des Erwerbs.

Mehr als 100 Milliarden übertragen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben Finanzämter im vergangenen Jahr 2022 Vermögen in Höhe von € 101,4 Mrd. veranlagt, was dem Staat stattliche Steuereinnahmen bescherte. So wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2022 auf € 11,4 Mrd. festgesetzt, davon € 8,1 Mrd. an Erbschaftsteuern. Die vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser/Schenker abhängigen persönlichen Freibeträge betrugen bei den Erbschaften € 16,4 Mrd. und bei den Schenkungen € 12,7 Mrd.

Stand: 29. August 2023

Bild: mrmohock - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - September 2023

Referentenentwurf für ein ...

Neues Wachstumschancengesetz soll Liquiditätssituation der ...

mehr dazu

Steuerliche Förderung von ...

Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den ...

mehr dazu

Wann Steuerzahler in die eigene ...

Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie

mehr dazu

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

mehr dazu

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der ...

Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch ...

mehr dazu

Kontodaten-Übermittlung 2023

2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern ...

mehr dazu

Steuerpflicht privater ...

Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus

mehr dazu

Erbschaftsteuerstatistik

Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198