Steuernews für Mandanten

Neue Informationspflichten in Arbeitsverträgen

Illustration

EU-Richtlinie 

Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2022 das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“ (EU-Richtlinie 2019/1152 vom 20.6.2019) verabschiedet. Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte durch Änderungen des Nachweisgesetzes und anderer Gesetze, u. a. des Arbeitnehmerüberlassungsesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Unterrichtung von Arbeitnehmern über die wesentlichen Arbeitsbedingungen. Unter anderem besteht ein Anspruch auf ein umfassendes, zeitnahes und schriftliches Informationsrecht gegenüber Arbeitgebern.

Wesentliche Zusatzinformationen

Nach dem neu gefassten § 2 des Nachweisgesetzes muss in Arbeitsverträgen u. a. die Dauer der Probezeit dokumentiert sein. Die Vergütungsbestandteile, insbesondere die Vergütung von Überstunden, müssen enthalten sein. Hinsichtlich der Überstunden müssen die Voraussetzungen sowie die Möglichkeiten einer Anordnung für Überstunden festgehalten werden. Bei Kündigungen muss das Unternehmen über das konkrete Vorgehen informieren, also die betroffenen Angestellten darauf hinweisen, dass diese nur schriftlich gekündigt werden können. Außerdem müssen die Kündigungsfristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Sofern vom Arbeitgeber Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten werden, müssen diese im Arbeitsvertrag aufgelistet sein. Besteht Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, muss Name und Anschrift des Versorgungsträgers enthalten sein. Die Informationen müssen in schriftlicher Form übermittelt werden. Die elektronische Form bleibt ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachweisG).

Zeitliche Anwendung 

Die neuen Informationspflichten gelten generell für alle Neueinstellungen ab dem 1.8.2022. Arbeitnehmer aus bestehenden Arbeitsverhältnissen müssen auf Wunsch binnen sieben Tagen ebenfalls über die im Nachweisgesetz genannten wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert werden. Bestehende Arbeitsverträge müssen überarbeitet werden. Arbeitgeber, die den Erfordernissen des neuen Nachweisgesetzes nicht ordnungsgemäß nachkommen, müssen mit Bußgeldzahlungen rechnen, in der Spitze von bis zu € 2.000,00.

Stand: 30. August 2022

Bild: wutzkoh - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - September 2022

Energiepreispauschale für ...

Was bei Minijobbern und geringfügig Beschäftigten zu ...

mehr dazu

Lohnsteuer-Richtlinien 2023

BMF veröffentlicht neuen Richtlinienentwurf

mehr dazu

Mitteilungsverordnung neu gefasst

Datenflut an die Finanzämter nimmt zu

mehr dazu

Neue Informationspflichten in ...

Reform des Nachweisgesetzes

mehr dazu

Abtretung von Kapitallebensversiche...

Versicherungsnehmer setzen hier oftmals die ...

mehr dazu

Staatenliste 2022

Automatischer Informationsaustausch von Kontodaten

mehr dazu

FAQ Ukraine veröffentlicht

Fragen-Antworten Katalog zum Thema Ukraine

mehr dazu

Steuerzahler-Gedenktag 2022

Für 2022 fällt dieser Tag auf den 13. Juli. Damit bestätigt ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198