Energiepreispauschale für ...
Was bei Minijobbern und geringfügig Beschäftigten zu ...
mehr dazuDie Mitteilungsverordnung/MV verpflichtet Behörden und andere öffentliche Stellen, inklusive die Rundfunkanstalten, zur automatischen Übermittlung steuerrelevanter Daten an die Finanzbehörden. Die Mitteilungsverordnung wurde kürzlich durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (vom 25.5.2022 BGBl 2022 I S. 816) geändert. Ausgenommen von den Übermittlungspflichten sind u. a. Kreditinstitute, Berufskammern und Versicherungsunternehmen. Generell ausgenommen von den Meldepflichten sind Zahlungen bis zu € 1.500,00 pro Empfänger und Kalenderjahr (Bagatellgrenze § 7 Abs. 2 Satz 1 MV).
Die Neuerungen beinhalten u. a. Meldepflichten an Finanzbehörden über bestimmte Hilfsleistungen in Bezug auf die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sowie Mitteilungspflichten über Coronahilfsleistungen. Behörden und andere öffentliche Stellen melden den Finanzbehörden u. a. Höhe, den Zahltag und den/die Zahlungsempfänger von Soforthilfen, Überbrückungshilfen sowie sonstiger Soforthilfen anlässlich der Coronakrisen (§ 13 MV). Neu in die MV aufgenommen wurden Mitteilungspflichten über die Auszahlung von Aufbauhilfen des Bundes und der Länder anlässlich der Hochwasserkatastrophe 2021.
Stand: 30. August 2022
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Zuzugsfreibetrag Erbe Gewerbesteuer Zeitdieb Umsatzsteuerbefreiung Mitarbeit Schwerarbeit Zweckzuwendungen Kleinunternehmergrenze Mindestlohn Bagatellregelung Steuerrückerstattung Studium Timeboxing Elster Mietwohnung Urlaubsersatzleistung Reklamation Endabrechnung Gelangensbestätigung Arzthaftungsrecht Gebührenordnung Berufskrankheit Vermögen Arzt Steuerberater Konstanz
Für 2022 fällt dieser Tag auf den 13. Juli. Damit bestätigt ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.