Steuerfreie Veräußerung des ...
BFH entscheidet gegen die Finanzverwaltung
mehr dazuZum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat rückerstatten lassen. Vergütungsanträge hierfür müssen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 30.9.2021 gestellt werden. Für die Einhaltung dieser Frist genügt der rechtzeitige Eingang des Vergütungsantrages beim BZSt.
Die Erstattungsanträge können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Dem Antrag sind im Regelfall Belege (Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis) beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens € 1.000,00 bzw. bei Benzinrechnungen mindestens € 250,00 beträgt. Die beantragte Vergütung muss mindestens € 400,00 betragen.
Stand: 30. August 2021
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Kinderbetreuungsgeld Strafzuschlag Lohnausfall Fonds Vereine Datenschutz Kapitalvermögen Aktienverlust Essensmarken Bilanzgewinn Betriebsausgabe Import Anzahlungsrechnung Dienstwohnung Beitragssätze Pendlerpauschale Kleinverdiener Veräußerungsgewinn Revision Bereitschaftsdienst Covid Pendlerrechner Außergewöhnliche Belastung Forderungsverkauf Anleger Steuerberater Konstanz
Fahrtenbücher müssen zeitnah und in gebundener Form geführt ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.