Steuernews für Mandanten

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Illustration

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist zu entrichten, wenn ein Gegenstand aus einem Drittland (also nicht EU) in das Inland eingeführt wird. EUSt ist von Unternehmern und Nichtunternehmern gleichermaßen zu entrichten. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich der Zollwert der Ware (Warenwert inkl. Transportkosten, Zollgebühren usw.). Für die Erhebung dieser Eingangsabgabe ist in der Regel die Zollbehörde zuständig.

Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Umsatzsteuersatz im Inlandshandel für dieselbe Ware (10 %, 13 % oder 20 %).

Außer an das Zollamt kann die EUSt von Abgabepflichtigen, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind und Waren für ihr Unternehmen einführen, auch in der, in einer sogenannten Zollmitteilung, festgelegten Höhe auf das beim Finanzamt geführte Abgabenkonto entrichtet werden. Dafür muss bereits in der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlichen freien Verkehr erklärt werden, dass man von dieser Regelung Gebrauch machen will.

Vorsteuerabzugsmöglichkeit

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer können die beim Zollamt entrichtete oder auf das Abgabenkonto beim Finanzamt gebuchte EUSt für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt wurden, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Umsatzsteuergesetz in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) als Vorsteuer abziehen.

Stand: 30. August 2017

Bild: pfpgroup - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - September 2017

Wie können Sie von der erhöhten ...

Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in ...

mehr dazu

Wann liegt ein „kleines ...

Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein eine gesellige ...

mehr dazu

Haben Sie Kryptowährungen im ...

Das BMF hat eine aktuelle Information zur steuerlichen ...

mehr dazu

Welche Erleichterungen kommen für ...

Die Novellierung des Schuldenregulierungsverfahrens ...

mehr dazu

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist zu entrichten, wenn ein ...

mehr dazu

Was bedeutet „Handelsübliche ...

Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut ...

mehr dazu

Was ist eine Balanced Scorecard?

Die Balanced Scorecard ist eine Controlling-Methode zur ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198