Ist der Verkauf des ...
Beim Verkauf eines Grundstücks fällt im Regelfall ...
mehr dazuBeginnend mit Juni 2014 wurden von der Pensionsversicherungsanstalt die ersten Informationen zu den Pensionskonten versendet. Auf dem Pensionskonto ist nunmehr für alle ab dem 01.01.1955 Geborenen ihre derzeitige Pensionshöhe mittels einer „Erstgutschrift“ ersichtlich.
Die bisher erworbenen Versicherungsleistungen sind in dieser „Erstgutschrift“ abgebildet und bilden die Grundlage für die zukünftige Pension. Mit jeder weiteren Beitragseinzahlung erhöht sich künftig der Kontostand.
Die Erstgutschrift zeigt am Pensionskonto den aktuellen Ansparbetrag für Ihre Pension an. Dividiert man die Gutschrift durch 14, erhält man den aktuellen monatlichen Bruttopensionswert. Pensionen werden 14-mal jährlich ausbezahlt – im April und Oktober gibt es eine Sonderzahlung.
Ab 2014 werden für jedes Jahr weitere 1,78 % Ihrer Beitragsgrundlage dem Pensionskonto in Form einer Teilgutschrift gutgebucht und somit Ihr Kontostand erhöht. Beitragsgrundlagen gibt es für Erwerbstätige (Lohn, Gehalt), Zeiten der Kindererziehung, den Bezug von Arbeitslosengeld usw.
Die Erstgutschrift und die Teilgutschriften werden zusammengezählt und bilden die Summe der Gutschriften. Unter der nachfolgenden Adresse können Sie unter Angabe Ihres Geburtsdatums, Ihres monatlichen Bruttogehaltes und der Höhe der Kontoerstgutschrift einfach ermitteln, wie hoch Ihre Pension zum Zeitpunkt des Erreichens des Regelpensionsalters ausfallen wird: www.pensionskontorechner.at
Stand: 27. August 2014
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
GmbH Lebenshaltungskosten außergewöhnliche Belastung Ertragssteuer Vorsteuerabzug Gewerbeschein Aufbewahrungspflichten Smartphones Zeitdieb Affiliate-Marketing Sachbezugswerte Afrika Strategie Pensionskonto Schweiz Tantiemen Vorsteuer Digitalsteuer Finanzierung Mitarbeitergespräch Steuerbefreiung Bilanzberichtigung Quellensteuer Geschäftsjahr Dienstwohnung Steuerberater Konstanz
Wird ein Dienstverhältnis beendet, sieht das Gesetz eine ...
mehr dazuNeuer Freibetrag: Lieferungen von elektrischer Energie ...
mehr dazuEin positives Betriebsklima fördert die Motivation und die ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.