Was wird neu in der USt?
Auch im Umsatzsteuergesetz wird es zu Änderungen durch das ...
mehr dazuAuch im Umsatzsteuergesetz wird es zu Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 kommen.
Allerdings liegt weiterhin lediglich der Entwurf vor. Die Gesetzeswerdung bleibt daher noch abzuwarten. Grundsätzlich sollen alle hier angeführten Änderungen für Umsätze oder sonstige Sachverhalte gelten, die nach dem 31.12.2012 ausgeführt werden oder sich danach ereignen.
Wird die Rechnung nicht in Euro ausgestellt, ist der Steuerbetrag nach Anwendung einer gültigen Umrechnungsmethode zusätzlich in Euro anzugeben. Steht der Betrag in Euro im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht fest, hat der Unternehmer anzugeben, welche Umrechnungsmethode er anwenden wird.
Versteuert ein Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten
(Istbesteuerung), soll ihm künftig auch der Vorsteuerabzug erst im
Zeitpunkt der Bezahlung zustehen. Dies gilt nicht für Unternehmen,
welche Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- oder Heizwerke betreiben sowie
andere Versorgungsbetriebe.
Zu einer Änderung des Orts der Leistung soll es bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer kommen. Zukünftig soll der Empfängerort der Leistungsort sein. Das gilt nicht für Sportboote.
Bisher galt beim Reverse-Charge, dass der im Inland ansässige leistende Unternehmer die Rechnung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates auszustellen hat, in dem die Lieferung ausgeführt wird. Zukünftig sollen die österreichischen Vorschriften für das Ausstellen der Rechnung gelten. Das gilt allerdings nicht, wenn mittels Gutschrift abgerechnet wird.
Als Bemessungsgrundlage bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen soll zukünftig ein Normalwert (anstelle des Entgelts) dienen, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung einen außerbetrieblichen (z.B. familiären) Zweck erfüllt. Der Normalwert wird nur unter bestimmten Voraussetzungen maßgeblich sein.
Stand: 07.September 2012
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