Jahressteuergesetz 2022
Steueränderungen und Anpassungen an die Rechtsprechung
mehr dazuDer durch das Außensteuergesetz/AStG geprägte Fremdvergleichsgrundsatz (auch „Arm´s-Length-Prinzip“ genannt) erfordert, dass bei der Gewinnermittlung von Betriebsstätten Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde gelegt werden, die unter voneinander unabhängigen Dritten unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart werden. Geschieht dies nicht, müssen die Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so gesetzt werden, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären (§ 1 Abs 1 AStG).
Zentraler Anwendungspunkt des Fremdvergleichsgrundsatzes sind Funktionsverlagerungen. Hierzu wurde das Bundesministerium der Finanzen in § 1 Absatz 6 AStG ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der die Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes geregelt werden. Das BMF hat hierzu kürzlich am 5.7.2022 den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes veröffentlicht (Funktionsverlagerungsverordnung/FVerlV).
Gemäß dem Referentenentwurf (Teil B) sind keine Verschärfungen für Steuerpflichtige zu erwarten. Denn die überarbeitete Verordnung soll „nicht über die bisherige hinaus“ gehen, sondern die Regelungen in Abgrenzung zum Gesetz neu ordnen.
Stand: 27. September 2022
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Mangel Grenzpendler Kulturtipps Aufbewahrungsfristen Spendenbestätigung Urlaubsgeld Grenzüberschreitende Dienstleistungen Impressum Gesundheitsförderung VwGH Altersvorsorgeaufwendungen Haarwurzeltransplantation Umsatzsteuersenkung Gutachten Griechenland Tagesgeld Anpassungsgesetz Zweckzuwendungen Liquiditätsplanung Sonderbetriebsausgabe Wohnbauanleihen Vorsorge Basiszinssatz Verbraucher Mietvertragsgebühr Steuerberater Konstanz
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.