Überbrückungshilfen für kleine und ...
Vereinfachte Antragsberechtigungen für Phase 2
mehr dazuDie Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) wurde im Rahmen des Artikels 8 der „Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ (vom 25.6.2020, BGBl 2020 I S. 1498) zum 1.7.2020 reformiert. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen insbesondere:
Bislang mussten Steuerberaterrechnungen vom Steuerberater selbst unterzeichnet werden. Mit der Neuregelung sind Rechnungen auch ohne Unterschrift des Berufsträgers gültig. Erstellung und Versand in Textform setzen allerdings die Zustimmung des Auftraggebers (Mandanten) voraus. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Mandant für jede Rechnung einzeln zustimmt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 StBVV). Auch eine nach Erhalt einer Rechnung in Textform erteilte Zustimmung des Auftraggebers ist gültig. Im Allgemeinen bietet es sich an, eine entsprechende Zustimmungserklärung in den Steuerberatungsvertrag mit aufzunehmen.
Für Geschäftsreisen kann der Steuerberater nunmehr eine Kilometerpauschale von € 0,42 je gefahrenen Kilometer abrechnen (bisher € 0,30, § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV). Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder wurden erhöht. So kann der Steuerberater für eine Geschäftsreise von vier bis acht Stunden pauschal € 40,00 (bisher € 35,00) in Rechnung stellen.
Die Tabellensätze wurden um durchschnittlich 13 % angehoben. Ersatzlos gestrichen wurde die Rechtsbehelfstabelle E. Die Vergütung in Verwaltungsverfahren (Einsprüche usw.) richtet sich stattdessen künftig nach dem für Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die neuen Sätze gelten für alle Aufträge, die ab dem 1.7.2020 erteilt worden sind.
Stand: 28. September 2020
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Hausapotheke Betriebskosten Beratung Umsatzsteuerpauschalierung Kündigungsfrist Bewertungsportal Erwerbslosigkeit Geringwertiges Wirtschaftsgut Auslandszahlungen Kinderzuschlag Sonderzahlung Amtshilfe Wohnraum Ertragssteuer Geschäftsführer Aufgabegewinn Steuergeheimnis Registrierkassensicherheitsverordnung Umsatzsteuersatz Leistungsmanagement Auskunftsbegehren Auto Kundengeschenke Schulgeld Kassensysteme Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.