Überbrückungshilfen für kleine und ...
Vereinfachte Antragsberechtigungen für Phase 2
mehr dazuGemäß § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen Rechnungen neben dem vollständigen Namen und der Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller) und des Leistungsempfängers sowie der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch detaillierte Angaben über „Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung“ enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG). Allgemeine Angaben, wie etwa „Produktverkäufe“ erfüllen diese formellen Voraussetzungen nicht. Abrechnungsdokumente mit solchen allgemeinen Angaben können daher keine Rechnungen sein, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (Urteil vom 12.3.2020- V R 48/17).
Der BFH hat außerdem eine Berichtigung/Ergänzung solcher Abrechnungsdokumente zur nachträglichen Erlangung eines Vorsteuervergütungsanspruchs nicht für zulässig erachtet. Im Streitfall wurden die mangelhaften Angaben über „Produktverkäufe“ nachträglich durch eine Liste der erworbenen Wirtschaftsgüter ergänzt.
Weist ein als „Rechnung“ deklariertes Dokument derartige Formmängel auf, dass es nicht als Rechnung angesehen werden kann, besteht auch bei nachträglichen Ergänzungen/Berichtigungen kein Vorsteuerabzugsanspruch.
Stand: 28. September 2020
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Geschäftsjahr Finanzgericht Einnahmen Pflegegrad Steuerstraftaten Gleichbehandlung Zweckzuwendungen Lohn Selbstbehalt Zeitdieb Krankenkasse freiberuflich Elster Energie Zahlungsbeleg Coronavirus Lohnsteuerprüfung NoVA Steuertarif Kündigungsschutz Mitversicherung Gesundheitsvorsorge Jahressechstel Betriebsveranstaltung Arbeitgebermarke Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.