Was sind Dienstleistungen in ...
Dienstleistungen, die im Sinne der Umsatzsteuer als ...
mehr dazuAngestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung anstelle des üblichen Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer in Höhe von € 132,00 ein eigenes Vertreterpauschale in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens € 2.190,00, als pauschale Werbungskosten steuerlich absetzen. Weitere Werbungskosten dürfen neben dem Pauschale nicht in Abzug gebracht werden. Kostenersätze wie z. B. Taggelder oder Kilometergelder kürzen das Pauschale aber nicht.
Dabei gelten allerdings folgende Voraussetzungen:
Die Verordnung definiert den Begriff des Vertreters nicht. Die Rechtsprechung bezieht sich hier grundsätzlich auf Personen, die im Außendienst zum Zweck Anbahnung und Abschluss von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Steht hingegen beratende Tätigkeit oder Inkassotätigkeit im Vordergrund, so wird dies nicht als Tätigkeit eines Vertreters betrachtet.
In einem aktuellen Erkenntnis beschäftigt sich der VwGH mit der Frage, ob auch angestellte Versicherungsmakler Vertreter im Sinne der Verordnung sind. Die Finanz und das Bundesfinanzgericht verweigerten in einem Fall den Abzug des Pauschales. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Begriff „Makler“ nicht in der Verordnung angeführt ist und nicht mit dem „Vertreter“ vergleichbar sei.
Für den VwGH war allerdings nicht die Berufsgruppe entscheidend, die der Arbeitgeber angehört, sondern ob die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit dem Tätigkeitsbild der in der Verordnung genannten Berufsgruppe entspricht. Die Anbahnung von Versicherungsverträgen kann eine Vertretertätigkeit im Sinne der Verordnung darstellen.
Das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes wurde somit vom VwGH aufgehoben.
Stand: 26. September 2017
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Ärzte Innergemeinschaftliche Lieferung Wertpapier Gesellschaft bürgerlichen Rechts Finanzamtszahlung Arbeitnehmer Steuerabkommen Eigentümer Hausapotheke Revision Zahlungsverkehr Veränderungsmanagement Personalplanung Umsatzsteuerbefreiung Ertragssteuer Sanierungsscheck Depotübertragung Inventur Gewinnverschiebung Kapitalabfluss Kulturtipps Kurzarbeit Fortbildung Firmenwagen Anästhesiebetrieb Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.