Neue Förderung für Elektroautos
Förderung der Automobilindustrie im Rahmen der ...
mehr dazuZum 1.1.2025 greift die Grundsteuerreform. Die neue Grundsteuer wird ab dem nächsten Jahr fällig. Die Finanzbehörden haben im Regelfall die Grundsteuermessbeträge bereits berechnet und die Bescheide allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zugestellt. Offen ist meistens noch der neue Hebesatz der betreffenden Gemeinde/Stadt. Dieser ist jedoch Voraussetzung für die Berechnung der Grundsteuer.
Gemäß § 25 Abs. 3 GrStG müssen die Städte und Gemeinden den Beschluss über die Festsetzung oder Änderung ihrer neuen Hebesätze bis zum 30.6.2025 mit Wirkung zum 1.1.2025 fassen. Um den Gemeinden Hilfestellungen für die Festsetzung der neuen aufkommensneutralen Hebesätze zu geben, stellen viele Bundesländer sogenannte Hebesatzempfehlungen zur Verfügung. Beispielsweise haben die Finanzministerien Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuern A und B veröffentlicht. Aufkommensneutral ist dabei allerdings auf das gesamte Grundsteueraufkommen einer Kommune bezogen und heißt nicht, dass es in Einzelfällen nicht zu einer höheren Grundsteuer kommen kann als im Jahr 2024.
Für betrieblichen Grundbesitz ist bilanztechnisch zu prüfen, ob für die Grundsteuer 2025 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist (§ 249 Abs. 1 Handelsgesetzbuch/HGB). Eine Rückstellung wäre dann geboten, wenn eines der Besteuerungsmerkmale (Messbetrag und/oder Hebesatz) zum Bilanzstichtag nicht feststeht. Für die Steuerbilanz ist zu beachten, dass künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung nicht berücksichtigt werden dürfen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst f. Einkommensteuergesetz/EStG).
Stand: 02. November 2024
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Kommanditgesellschaft Rechtsformwahl Auslandsentsendungen Vereine Sanierungsscheck Forschungsprämie Lohnsteuertarif Samstage Landessozialgericht Teilzeit außergewöhnliche Belastung KMU Target Costing Sicherheitsfachkraft Überprüfung Content-Marketing Geschäftsjahr Kündigung Anmeldung Klimaschutz Krankheit Einkommensteuervorauszahlung Pflegeplatz Versicherungspflichtgrenze Überstunden Steuerberater Konstanz
Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den ...
mehr dazuGrundsteuerreform greift im nächsten Jahr, Gemeinden müssen ...
mehr dazuAttraktive Förderkredite der KfW für junge Familien
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.