BVerfG-Zinsbeschluss: ...
BMF-Schreiben zur Verzinsung von Steuerforderungen und ...
mehr dazuDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 8.7.2021 (1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) zwar die derzeitigen Zinsfestsetzungen der Finanzämter im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen dem Grunde nach bestätigt. Die Verfassungsrichter haben allerdings den Zinssatz von 0,5 % pro Monat, das entspricht einem Zinssatz von 6 % pro Jahr, angesichts des seit Jahren vorherrschenden Nullzinsniveaus beanstandet. Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert bis zum 31.7.2022 eine Neuregelung zu schaffen.
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 17.9.2021 (Az. IV A 3 - S 0338/19/10004 :005) die Art und Weise der praktischen Umsetzung dieses Zinsbeschlusses bekannt gegeben. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums gilt für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 eine Anwendungssperre. Das heißt, dass die Finanzämter keine Nachzahlungszinsen auf Steuerforderungen verrechnen. Im Gegenzug werden auch keine Erstattungszinsen auf Steuerguthaben gezahlt.
Die Anwendungssperre gilt nur für Vollverzinsungsfälle, nicht auch für Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen. Als Begründung führt das BMF an, dass es sich bei diesen Zinsen zulasten der Steuerpflichtigen um andere Verzinsungstatbestände handelt. Diese sind auf einen Antrag der Steuerpflichtigen zurückzuführen bzw. werden bezogen auf Hinterziehungszinsen von den Steuerpflichtigen bewusst in Kauf genommen.
Für Steuerpflichtige bedeutet die Anwendungssperre allerdings nicht, dass Verzinsungszeiträume ab 2019 zur Gänze zinsfrei bleiben. Sobald der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat, ist mit einer Nachforderung der ausgesetzten Zinsen nach Maßgabe der rückwirkend getroffenen Gesetzesänderung zu rechnen.
Stand: 28. Oktober 2021
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Steuervereinfachungsgesetz Steuer Rechnungsberichtigung Europäischer Gerichtshof Bildungsfreibetrag Höchstarbeitszeit Bürokratie Werklohn Vorsteuerabzug Hannover Sonntagsarbeit Beitragsgrundlagenmeldung Gehaltsvorschuss Umsatzsteuerrichtlinien Inventur Kantine Sachwertverfahren Erwerbsunfähigkeit Zytostatika Steuerung Risiko Zahlungsbeleg Pflege Steuerbehörden Essenslieferung Steuerberater Konstanz
Umsatzsteuerliche Behandlung nach EuGH-Rechtsprechung
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.