Steuerentlastungsgesetz 2022
Maßnahmen gegen Preissteigerungen
mehr dazuDie Finanzverwaltung Baden-Württembergs hat als erste Finanzbehörde vor rund einem Jahr ein anonymes Hinweisgeberportal für Anzeigen wegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug eingerichtet. In einer Pressemitteilung vom 18.3.2022 gibt das Finanzministerium Baden-Württemberg nun erste Details bekannt.
Die Zahl der Anzeigen im Hinweisgeberportal ist gestiegen. Zwischen August 2021 und Februar 2022 sind 2.608 Anzeigen eingegangen. Es wurden daraufhin 23 Strafverfahren eingeleitet, wobei in zwölf Fällen die Steuerfahndung tätig wurde. Damit wurden im Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2022 bei circa einem Prozent der Hinweise Strafverfahren eingeleitet.
Das Finanzministerium hält die Qualität der Hinweise, die über das digitale Portal eingehen, „ähnlich wie bei den analogen Hinweisen“. Für den Finanzminister Baden-Württembergs ist die „Qualität der Hinweise noch nicht so hoch wie erhofft“. Dennoch dürfte Baden-Württemberg an dem Onlineportal festhalten. Denn über das Portal können auch brauchbare Hinweise für rein steuerliche Ermittlungen gewonnen werden.
Stand: 28. April 2022
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