Steuernews für Mandanten

Steuerliche Coronahilfen verlängert

Illustration

Steuerstundungen

Das BMF hat im Schreiben vom 18.3.2021 (V A 3 - S 0336/20/10001:037) eine Verlängerung der erstmalig mit BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (V A 3 - S 0336/19/10007: 002) angekündigten verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise verlautbart. Die Steuerstundungs- und Steuererleichterungsmaßnahmen werden bis zum 30.9.2021 fortgesetzt. Steuerpflichtige müssen hierzu ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen. Anträge sind bis zum 30.6.2021 zu stellen. Anschlussstundungen in Verbindung mit Ratenzahlungsvereinbarungen sind längstens bis zum 31.12.2021 möglich. Stundungszinsen werden nicht erhoben.

Vollstreckungsaufschub

Die Finanzverwaltung sieht bis zum 30.9.2021 von Vollstreckungsmaßnahmen für bis zum 30.6.2021 fällig gewordene Steuern ab, sofern der Steuerschuldner „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich“ von der Corona-Krise betroffen ist. Säumniszuschläge werden nicht berechnet.

Steuervorauszahlungen

Die Finanzverwaltung passt schließlich Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 bis Jahresende an oder setzt diese ganz aus. Voraussetzung ist wiederum, dass der Antragsteller nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ von der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen ist.

Stand: 27. April 2021

Bild: Monster Ztudio - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Mai 2021

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021

Anhebung der Aufwandsentschädigungspauschalen

mehr dazu

Steuerliche Coronahilfen verlängert

Neues BMF-Schreiben

mehr dazu

Corona-Infektion am Arbeitsplatz

Corona-Infektion als Arbeitsunfall

mehr dazu

Erleichterter Zugang zum ...

10-%-Grenze noch bis 30.6.2021

mehr dazu

KfW-Sonderkredite verlängert

Verlängerung bis 31.12.2021

mehr dazu

Steuerveranlagung 2021: Wo ...

Finanzämter geben Prüffelder für 2021 bekannt

mehr dazu

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer ...

mehr dazu

Neue Bürger-Identifikationsnummer

Der Bundesrat hat am 5.3.2021 das ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198