Steuernews für Mandanten

Jahresbilanz 2019 unter Corona

Illustration

Corona-Krise

Stellt die Corona-Krise eine wertaufhellende oder eine wertbegründende Tatsache nach HGB-Recht dar? Von dieser Frage hängt es ab, ob aus den Auswirkungen der Corona-Krise bereits im Jahresabschluss 2019 entsprechende bilanzielle Konsequenzen zu berücksichtigen sind oder nicht. Entsprechende bilanzielle Konsequenzen wären z. B. die Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen oder die Bildung von Rückstellungen. Eine Berücksichtigung der Corona-Krise als wertaufhellendes Ereignis wäre dann erforderlich, wenn sowohl die Ursachen der Ausbreitung als auch die wirtschaftlichen Folgen bereits vor dem Abschlussstichtag (i. d. R. 31.12.2019) gegeben waren, aber erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Beendigung der Abschlussarbeiten bekannt geworden sind.

Corona als wertbegründendes Ereignis

Das Institut der Wirtschaftsprüfer kommt im fachlichen Hinweis (vom 4.3.2020) zu der Erkenntnis, dass die Corona-Krise kein zeitpunktbezogenes Ereignis darstellt. Zwar sind erste Infektionen bereits Anfang Dezember 2019 bekannt geworden. Die aktuellen wirtschaftlichen Auswirkungen sind aber erst im Januar 2020 eingetreten, sodass die Corona-Krise ein wertbegründendes Ereignis darstellt. Damit hat die Corona-Krise auf den Jahresabschluss 2019 keine Auswirkungen.

Stand: 29. April 2020

Bild: pfpgroup - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Mai 2020

Kurzarbeitergeld in der ...

Einkommensteuerliche und lohnsteuerliche Besonderheiten

mehr dazu

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss ...

Bis zu € 600,00 steuerfrei

mehr dazu

Sozialschutz-Paket in der ...

Bundesregierung ändert Sozialgesetze

mehr dazu

Liquiditätsengpässen in der ...

Liquiditätshilfen und alternative Finanzierungen

mehr dazu

Grenzpendler während der ...

Aufteilung der Besteuerungsrechte

mehr dazu

Jahresbilanz 2019 unter Corona

Corona-Krise

mehr dazu

Corona-Sonderzulagen abgabenfrei

Sonderzuwendungen

mehr dazu

Homeoffice in Corona-Zeiten: ...

Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den ...

mehr dazu

Homeoffice in Corona-Zeiten: ...

Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198