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mehr dazuManager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert.
Sogenannte D&O-Versicherungen (Vermögensschadenversicherungen) versuchen, dieses Haftungsrisiko zu reduzieren. Nur welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich daraus? Laut Rechtsmeinung des BMFs in den Lohnsteuerrichtlinien sind Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften steuerlich wie folgt zu behandeln:
In diesem Fall sind die Prämienzahlungen beim Unternehmen Betriebsausgaben. Beim Manager liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall liegen beim Arbeitgeber Einnahmen vor.
Auch hier sind die Prämienzahlungen beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Im Versicherungsfall hat der Arbeitnehmer Einnahmen denen die Schadenszahlungen an den Arbeitgeber als Werbungskosten gegenüberstehen (unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze).
Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten, keine Einnahmen im Versicherungsfall.
Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer.
Stand: 25. April 2018
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