Welche Änderungen ergeben sich ...
Wir präsentieren Ihnen im Überblick einige Neuigkeiten, die ...
mehr dazuEinen Teil der Ausgaben für die Steuerreform will die Regierung über Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zurückbekommen. Dazu zählen beispielsweise:
Künftig wird es Prüfern erlaubt sein, die Bankkonten der Unternehmer zu kontrollieren. Dabei gilt Folgendes:
Gleichzeitig sollen die Banken dazu verpflichtet werden, höhere Kapitalabflüsse zu melden, dazu zählen z. B. Barbehebungen oder Verschiebungen ins Ausland. Diese Mitteilung ist jährlich im Nachhinein zu erledigen. Erstmals im Jahr 2016 für den Zeitraum von 15.3.2015 bis 31.12.2015.
Im Baubereich wird im B2B-Bereich (zwischen Unternehmen) Barzahlung künftig verboten werden – ausgenommen sollen Kleinbeträge sein. Weiters sind verstärkte Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus geplant (ausgenommen Nachbarschaftshilfe).
Stand: 27. April 2015
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