Bilanzoffenlegung 2023
Gnadenfrist für verspätete Offenlegung
mehr dazuDie Steuerbarkeit von Kryptotransaktionen als private Veräußerungsgeschäfte ist seit dem einschlägigen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom14.2.2023 (Az. IX R 3/22)) unbestritten. Currency Token zählen als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäftes sein können.
Die Europäische Union setzte mit der Richtlinie (EU) 2023/2226 neue Prioritäten betreffend die Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, auch bekannt als DAC-8- Richtlinie sowie außerdem durch Fortsetzung der sogenannten EU-MiCAR-Verordnung. Der deutsche Gesetzgeber setzt nun mit dem sogenannten „Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz/KStTG“ die einschlägigen EU-Richtlinien in nationales Recht um.
Der derzeit vorliegende Referentenentwurf lässt erahnen, welche neuen Meldepflichten Kryptodienstleister gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zukünftig haben werden. Nach § 5 Abs. 1, 2 KStTG-E müssen diese u. a. alle Tauschgeschäfte gegen andere meldepflichtige Kryptowerte oder Fiat-Währungen (= gesetzliche Zahlungsmittel) jeweils bis zum 1.7. des Folgejahres an das BZSt mitteilen. Hinzu kommen umfassende Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, u. a. müssen Kundinnen und Kunden von Kryptodienstleistern ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen und im Rahmen einer Selbstauskunft ihre Personendaten bekannt geben. Das Gesetz soll Ende 2025 in Kraft treten.
Stand: 25. Februar 2025
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Teamleiter Aufwandsentschädigung Pension Electronic-Banking Stammkapital Erkrankung Mitarbeitergespräch Steuerfrei Import Führung Kapitalanlagen Parkplatz Nächtigungsgeld Heilberuf Fakturierung Aktienverlust Bankenpaket Liposuktion Progressionsvorbehalt Stiftung Absetzbarkeit Alterseinkünftegesetz Behinderung Überbrückungshilfe MOSS-Steuererklärung Steuerberater Konstanz
Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.