Erstausbildungskosten sind keine ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
mehr dazuArbeitgeber müssen im Jahresabschluss regelmäßig Rückstellungen für Überstunden ihrer Mitarbeiter bilden. Dabei muss die Anzahl der Überstunden auf Monate umgerechnet und mit dem Gehalt multipliziert werden. Die Arbeitgeberkosten sind hinzuzurechnen.
Hat ein Arbeitnehmer Minusstunden, muss nichts gebucht werden. Es ist keine Saldierung mit Plus- und Minusstunden vorzunehmen. Arbeitnehmer mit Minusstunden müssen stattdessen ganz einfach nicht im Abschluss erscheinen.
Der Arbeitgeber hat bei vorzeitigem Ausscheiden seines Arbeitnehmers einen Anspruch auf Rückzahlung des Gehalts (Finanzgericht Berlin-Brandenburg 6 K 2028/06).
Stand: 25. Februar 2020
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Medikamente Kosmetikerin Solidaritätszuschlag Dienstgeberbeitrag Feiertagszuschlag Kündigungsschutz Selbstauskunft Bilanz Registrierkassensicherheitsverordnung Urlaubsersatzleistung Zweckbetrieb Arbeitgebermarke Deutschland Wahlarzt Ärztekammer Aufbewahrungspflichten Reverse-Charge Kollektivvertrag außergewöhnliche Belastung Veranlagung Abfindung Behandlungskosten Arbeitsunfähigkeit Betriebsausgabe Steuerrückerstattung Steuerberater Konstanz
Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und ...
mehr dazuDie ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße ...
mehr dazuBesteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.