Steuernews für Mandanten

Wie führt man Controlling bei einem KMU ein?

Illustration

Die Antwort auf diese Frage hängt vom jeweiligen Entwicklungsstand der Buchhaltung ab, da sich der Controllinggedanke meistens als Weiterentwicklung der Finanzbuchhaltung ergibt. Außerdem beeinflussen Branche, Entwicklungsstand, Organisation sowie spezielle Wünsche des Managements die jeweilige Vorgehensweise.

Häufig bietet sich aber folgende Reihenfolge für die Entwicklung bzw. Einführung eines Controllingsystems an:

  • Einführung einer Vorschaurechnung bzw. einer Planung samt Soll/Ist-Vergleichen auf Basis der Zahlen der Finanzbuchhaltung. Ziel dabei ist die Sicherung des Ertrages und der Liquidität des Unternehmens.
  • Einführung einer aussagefähigen Kosten- bzw. Deckungsbeitragsrechnung. Hier ist auf Artikelebene auf eine genügend genaue Differenzierung der variablen Kosten zu achten, um damit eine Deckungsbeitragsrechnung für die Beurteilung von Produkten, Kunden und Regionen betreiben zu können.
  • Kontinuierliche Verbesserung des Controllingsystems und Überprüfung der Relevanz neuer Fragestellungen aus dem internen wie auch externen Bereich für das Controllingsystem.

Dieser gesamte Prozess ist durch unternehmensinterne Überzeugungsarbeit zu unterstützen. Dabei hat ein Controller eine Vorbildfunktion in eigener Sache bei der Handhabung von Budgets und Forecasts.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: Milles Studio - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - März 2019

Haftet der Arbeitgeber für den ...

Wie bereits berichtet kann der Familienbonus Plus bereits ...

mehr dazu

Vermietung: Was ist die Basis für ...

Vermietet man eine Wohnung oder ein Gebäude aus dem ...

mehr dazu

Familienbonus Plus: Wie ist mit ...

Die aktuell geänderten Lohnsteuerrichtlinien des ...

mehr dazu

Welche steuerlichen Auswirkungen ...

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine umfangreiche ...

mehr dazu

Was sind wesentliche steuerliche ...

Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls ...

mehr dazu

Warnung des Finanzministeriums: ...

Immer wieder melden die Medien Betrugsfälle die mittels ...

mehr dazu

Wie führt man Controlling bei ...

Die Antwort auf diese Frage hängt vom jeweiligen ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198