Steuerpläne der Regierung für ...
Infos zu den steuerlich relevanten Vorhaben der ...
mehr dazuBei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können grundsätzlich Aufwendungen für das Mietobjekt (u. a. auch Instandsetzungsaufwand) und die Absetzung für die Abnutzung als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass überhaupt eine Einkunftsquelle vorliegt.
Die Entscheidung erläutert, wann bei langjähriger Wohnungsrenovierung überhaupt eine Einkommensquelleneigenschaft vorliegt.
Der Steuerpflichtige machte „negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ geltend, wobei die bereits 13 Jahre dauernden Sanierungsarbeiten noch immer nicht abgeschlossen waren.
Die Einkunftsquelle „Vermietung und Verpachtung“ liegt nur dann vor, wenn die ernsthafte, wirtschaftlich nachvollziehbare Absicht des zukünftigen Vermieters besteht, nach Abschluss der Renovierungsarbeiten tatsächlich zu vermieten.
Als Vermietungsabsicht gelten nur nach außen gerichtete Handlungen (bindende Vereinbarungen, Annoncen, Maklerbeauftragung, über eine Absichtserklärung hinausgehende Umstände), die jeder unbefangene Dritte als Vorbereitungshandlung einer unternehmerischen Tätigkeit ansieht.
Die Einkunftsquelleneigenschaft lag im Entscheidungsfall nicht vor, da die erforderliche ernsthafte Absicht, nach Abschluss der Renovierungsarbeiten tatsächlich eine Vermietung durchzuführen, nach 13(!)-jähriger, unvollendeter Renovierung nicht klar erwiesen wurde und damit keine bloße „vorübergehende Einnahmenlosigkeit“ vorlag.
Stand: 27. Februar 2017
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Besteuerungsrecht Erbschaftssteuer Forstwirtschaft Kommunikation Finanzverwaltung Diagnose-App Betrugsbekämpfung Haushaltsnahe Dienstleistungen Künstler Hund Auftraggeberhaftung Übernachtungspauschale Mietwohnung Bilanzsumme Arbeitgebermarke Wiedereingliederungsteilzeit Einkommensteuererklärung Rufbereitschaft Grundfreibetrag Pflegekarenz KMU Antrag Soforthilfe Einnahmen Kündigung Steuerberater Konstanz
Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von ...
mehr dazuFreiwilligkeit liegt nur vor, wenn der Dritte, also i.d.R. ...
mehr dazuBisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 ...
mehr dazuGerichtsentscheidung aus Oktober 2016 gibt Orientierung
mehr dazuSchnelligkeit beim Unternehmer und bei den Führungspersonen ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.