Unterstützung bei Unternehmensgründ...
Durch das Neugründungsförderungsgesetz werden Gründer von ...
mehr dazuIn der Umsatzsteuer wird zwischen Soll- und Istbesteuerung unterschieden. Diese Unterscheidung ist ausschlaggebend, wenn es darum geht zu klären, wann die Umsatzsteuerschuld entsteht.
Die Umsatzsteuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Zahlungseingang erfolgt.
Hier entsteht die USt-Schuld mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde.
Freiberuflich Tätige (wie z.B. Schriftsteller, Ziviltechniker, Journalisten) sowie Unternehmen der Energieversorgung und Abfallbeseitigung haben die Steuer für die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern.
Weiters nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) versteuern müssen:
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde die Regelung zum Vorsteuerabzug für Istbesteuerer geändert. Wird nach vereinnahmten Entgelten besteuert ist die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, dass die Zahlung der Rechnung bereits erfolgt ist.
Istbesteuerer, deren Vorjahresumsatz mindestens € 2 Mio. (ausgenommen Hilfsgeschäfte) betragen hat, sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.
Davon ausgenommen sind Versorgungsbetriebe wie z.B. Gas-, Wasser-, Elektrizitäts-, Heizwerke und für Unternehmen, die Müll beseitigen.
Stand: 25. Februar 2013
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
EU-Recht Kleinunternehmer Kinderzuschlag Jobticket Kosmetikerin Ertragswertverfahren Finanzamtszahlung Elektrizitätsabgabe Sonderbetriebsausgabe Substanzgewinne Entgelt Freistellung Schwerarbeitsmeldung Liposuktion Belastung Alterseinkünftegesetz Immobilienpreisspiegel Weihnachtsgeschenke Entfernungspauschale Negativzinsen Mitarbeiterrabatt Anschaffungskosten Gemeinnützigkeit Bargeld GEMA Steuerberater Konstanz
Durch das Neugründungsförderungsgesetz werden Gründer von ...
mehr dazuIn der Umsatzsteuer wird zwischen Soll- und Istbesteuerung ...
mehr dazuNein, sagt dazu der UFS (Unabhängiger Finanzsenat) ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.