Grundsteuerreform 2022
Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und ...
mehr dazuMit Schreiben vom 20.12.2021 (IV A 8-S1544/19/10001:003) veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Richtsatzsammlung 2020. Die jeweils zum Jahresende ausgewerteten Richtsatzsammlungen für das Vorjahr basieren auf den Datensammlungen der Betriebsprüfer aus dem betreffenden Jahr. Die Richtwerte für 2021 erscheinen voraussichtlich im Dezember 2022. Die Richtsätze sind für die Finanzverwaltung ein Hilfsmittel zur Verprobung von Umsätzen und Gewinnen von Gewerbetreibenden. Richtsätze werden auch für Gewinnschätzungen verwendet.
Die Richtsätze werden in Prozentsätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn, für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt. Die Richtsätze sind nach Gewerbeklassen geschlüsselt. Sie geben Verhältnismäßigkeiten an, wie sich der Wareneinsatz in der betreffenden Branche zum Umsatz verhält. Gleiches gilt für den Personalaufwand und andere Kosten. Die Richtsätze sollten mit den Zahlen aus dem eigenen Gewerbebetrieb verglichen werden. Letzteres empfiehlt sich zur Kontrolle bzw. zur Vorbereitung auf die nächste Betriebsprüfung.
Ergeben sich starke Abweichungen zwischen den tatsächlichen Zahlen und den Richtsätzen, kann das zu einer Betriebsprüfung führen. Die Betriebsprüfer vergleichen regelmäßig die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne mit den Richtsätzen. Auffälligkeiten ergeben sich immer bei im Verhältnis zum Umsatz übermäßig hohem Wareneinsatz oder übermäßig hohen Personalkosten. Im Extremfall können hohe Abweichungen von den Richtsätzen auch dazu führen, dass die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verworfen wird und der Gewinn auf Basis der Richtsätze geschätzt wird.
Stand: 25. Mai 2022
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Kostenvergleich Abgabenordnung Heilberuf Bürgerkarte Personalplanung Buchführungspflicht Selbstbehalt Import Honorarärzte Ziele Steuerentlastung Geschwisterstaffelung Regressforderungen Führung Kassenrichtlinie Mitarbeitergespräch Investitionen Verordnung Bausparprämie Registrierkasse E-Auto Elektronische Rechnung Immobilienertragsteuer Amtsträger Ausschüttung Steuerberater Konstanz
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner ...
mehr dazuÜbersicht über die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen ...
mehr dazuMit Schreiben vom 20.12.2021 (IV A 8-S1544/19/10001:003) ...
mehr dazuArbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden ...
mehr dazuEinkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.