Wie ist die Kfz-Privatnutzung des ...
Die neue Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für ...
mehr dazuIn einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, max. jedoch € 2.190,00 jährlich, anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von € 132,00 steuerlich geltend machen können. Entsprechend der Verordnung war bisher für bestimmte steuerfreie Kostenersätze, wie z. B. Diäten und km-Gelder bei Vertretern (anders als bei anderen Berufsgruppen), das Pauschale nicht zu kürzen.
Das Bundesfinanzgericht sah es durch das Gesetz nicht gedeckt, dass steuerfreie Kostenersätze das Pauschale bei Vertretern nicht kürzen, und hatte verfassungsrechtliche Bedenken. Der Verfassungsgerichtshof hob daraufhin die entsprechende Bestimmung der Verordnung als gesetzeswidrig auf.
Der Finanzminister reagierte auf diese Entscheidung und so ist entsprechend der kürzlich geänderten Verordnung das Pauschale auch für Vertreter ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 um die entsprechenden steuerfreien Kostenersätze zu kürzen.
Stand: 28. Mai 2018
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Anschaffungsnebenkosten Richtsatz Gebührenordnung Arbeitsinspektorat Schulstartgeld Zuverdienstgrenze Werbezahlungen Urlaubsanspruch Kindermehrbetrag Liquiditätsengpass Haushaltsersparnis Kinderabsetzbetrag Konkurrenz Respirofrist Rückvergütung Urlaubskrankenschein Geschwisterstaffelung Gewinnzuschätzungen Renovierungskosten Vermögenszuwachssteuer Weiterbildung Anzeigepflicht Grundstücksveräußerung Sonderausgabe Abzugsfähige Privatausgaben Steuerberater Konstanz
Die neue Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für ...
mehr dazuDas BMF hat nun das Jahressteuergesetz des heurigen Jahres ...
mehr dazuRichtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und ...
mehr dazuDie Uneinbringlichkeit ist nun wieder absehbar, wenn der ...
mehr dazuDie Verfahren zur Erstattung der Vorsteuern sind je Land ...
mehr dazuEntsprechend der Verordnung war bisher für bestimmte ...
mehr dazuDer Begriff Unternehmensstrategie ist nicht einheitlich ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.