Was ändert sich ab Juli?
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei ...
mehr dazuMehr Familienbeihilfe ab Juli
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – auch sie steigt um 4 %.
Alter des Kindes | Bisherige Familienbeihilfe |
Beihilfe ab 1.7.2014 |
---|---|---|
bis 2 Jahre | € 105,40 | € 109,70 |
3 – 9 Jahre | € 112,70 | € 117,30 |
10 – 18 Jahre | € 130,90 | € 136,20 |
ab 19 Jahre | € 152,70 | € 158,90 |
Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit € 138,30 auf € 150,00 erhöht.
Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden jeweils um 1,9 % angehoben.
Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr (für 6 - 15-jährige Kinder).
Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen. Der Unfallversicherungsbeitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 % herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.
Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 beginnen. Erforderlich sind weiters:
Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus beträgt daher € 600,00 p.a.
Stand: 26. Mai 2014
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Kostenvergleich Abgabenordnung Heilberuf Bürgerkarte Personalplanung Buchführungspflicht Selbstbehalt Import Honorarärzte Ziele Steuerentlastung Geschwisterstaffelung Regressforderungen Führung Kassenrichtlinie Mitarbeitergespräch Investitionen Verordnung Bausparprämie Registrierkasse E-Auto Elektronische Rechnung Immobilienertragsteuer Amtsträger Ausschüttung Steuerberater Konstanz
Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die ...
mehr dazuAusschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten ...
mehr dazuBeachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe ...
mehr dazuDie Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € ...
mehr dazuAls Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, ...
mehr dazuAlle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für ...
mehr dazuDer Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.