Steuernews für Mandanten

Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Illustration

Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben. Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder billiger eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich am Richtwertgesetz, das einen monatlichen Quadratmeterwert festlegt.

Die im Oktober gültigen Richtwerte gelten jeweils für das folgende Jahr. Heuer wurden bereits neue Richtwerte festgesetzt, daher sind folgende Werte für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2015 zu berücksichtigen:

Bundesland Richtwert 2013 Richtwert ab 1.1.2015
Burgenland € 4,70 € 4,92
Kärnten € 6,03 € 6,31
Niederösterreich € 5,29 € 5,53
Oberösterreich € 5,58 € 5,84
Salzburg € 7,12 € 7,45
Steiermark € 7,11 € 7,44
Tirol € 6,29 € 6,58
Vorarlberg € 7,92 € 8,28
Wien € 5,16 € 5,39

Stand: 26. Mai 2014

Bild: 3darcastudio - Fotolia.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Juni 2014

Was ändert sich ab Juli?

Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei ...

mehr dazu

Bis 30.6. die VSt aus Drittländern ...

Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die ...

mehr dazu

Höhe der Gewinnausschüttungen der ...

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten ...

mehr dazu

Wieviel dürfen Studenten verdienen?

Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe ...

mehr dazu

Neues für Land- und Forstwirte

Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € ...

mehr dazu

Beschäftigen Sie Schüler in den ...

Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, ...

mehr dazu

Sachbezüge: Wohnraum ab 1.1.2015

Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für ...

mehr dazu

Schützen Ihre Mitarbeiter ...

Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198