Steuernews für Mandanten

Doppelte Haushaltsführung

Wohnzimmer

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger unterhielt seine Hauptwohnung (Familienwohnung) ca. 30 km entfernt von seiner Arbeitsstätte. Er mietete sich zusätzlich in 1 km Entfernung von der Arbeitsstätte eine Zweitwohnung und wollte hierfür Mehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, da es dem Steuerpflichtigen zuzumuten war, von der 30 km entfernten Hauptwohnung zu seiner Tätigkeitsstätte zu fahren.

Urteil FG-Münster

Das Finanzgericht/FG Münster folgte dem Finanzamt (Urteil vom 6.2.2024, 1 K 1448/22 E). Auch nach Ansicht des FG war die Fahrstrecke von der Hauptwohnung zumutbar. Die Einwendungen des Steuerpflichtigen, die Fahrzeit würde bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 2 Stunden dauern, ließen die Richter nicht zu. Denn der Kläger nutzte ausschließlich seinen Firmenwagen.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: Cinematographer - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Juli 2024

Jahressteuergesetz 2024

BMF veröffentlicht 243-seitigen Referentenentwurf für ...

mehr dazu

Betriebsveranstaltungen

Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei ...

mehr dazu

Unrichtiger Steuerausweis

Neue EuGH-Rechtsprechung zur unrichtig ausgewiesenen ...

mehr dazu

Verbindliche Auskünfte vom ...

Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen

mehr dazu

Ferienjobs

Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche ...

mehr dazu

Initiative FASTER

EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur ...

mehr dazu

Doppelte Haushaltsführung

Fahrzeit von etwa einer Autostunde zumutbar

mehr dazu

Buchführungsdaten-Schnittstelle

Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenv...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198