Was ist neu bei Reverse-Charge-Rech...
Mit 1.1.2013 wurde das Ausstellen von Rechnungen, die eine ...
mehr dazuDurch die neue Immobilienertragsteuer sind alle Immobilienverkäufe nach dem 1.4.2012 steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, wie lange sie im Besitz des Verkäufers waren. Je nach Anschaffungszeitpunkt wird in Alt- und Neuvermögen unterschieden, danach richtet sich auch der anzuwendende Steuersatz.
Für bestimmte Verkäufe gibt es allerdings Befreiungen von der Immobilienertragsteuer, eine wesentliche ist die Hauptwohnsitzbefreiung. Durch sie befreit sind Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (bis zu 1.000 m²), wenn sie dem Veräußerer:
Als Eigenheim gelten Häuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Der Hauptwohnsitz muss aufgegeben werden, das heißt: keine Befreiung, z.B. wenn das Eigenheim verkauft wird und der Verkäufer als Mieter (für mehr als ein Jahr) dort seinen Hauptwohnsitz behält.
Weiters müssen mindestens 2/3 der Gesamtnutzfläche den Wohnzwecken des Verkäufers oder nahen Angehörigen (unentgeltlich) dienen.
Ausschlaggebend für die Bestimmung des Hauptwohnsitzes ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Allein die Meldung nach dem Meldegesetz ist hier nicht ausreichend, maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Laut dem Wartungserlass der ESt-Richtlinien 2013 kann ein Hauptwohnsitz auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige an dem Wohnsitz überhaupt nicht gemeldet ist. Zur Beurteilung können beispielsweise herangezogen werden: die Höhe des Strom- und Wasserverbrauchs der Wohnsitze, Ort der Postzustellung, usw.
Stand: 06. Juni 2013
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
Bilanzoffenlegung Steuerschuld Klimaschutz Insolvenz Elektronische Zustellung Smartphones Umsatzgrenze Antrag Mitarbeiterzeitung Steuerstundung Alterseinkünftegesetz Gastronomie Reisekosten Geringfügigkeitsgrenze Arbeitgeber Arbeitslosengeld Belege Durchschnittsatz Ratenzahlung E-card Raucherentwöhnung Kommunalsteuerprüfung Bodenrichtwert Solidarabgabe Mitarbeit Steuerberater Konstanz
Mit 1.1.2013 wurde das Ausstellen von Rechnungen, die eine ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.