Verlustausgleich bei ...
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit anderen ...
mehr dazuEine Arbeitnehmerin, die in der Kundenbetreuung und im Verkauf tätig ist, hatte die Wohnung nebenan (neben ihrer Wohnung) gemietet. Durch dieses Homeoffice ersparte sie sich die Fahrtzeiten zu ihrem Arbeitsplatz.
Mit ihrem Arbeitgeber hatte sie vereinbart, dass sie bis zu 50 % ihrer Arbeitszeit im Home Office arbeitet. Die Arbeitnehmerin hat die Kosten für das Büro selbst zu tragen. Sie werden vom Arbeitgeber nicht ersetzt.
Laut UFS Wien (Unabhängiger Finanzsenat) darf die Arbeitnehmerin die Mietkosten für das Büro steuerlich absetzen, weil
Im Mietvertrag ist auch der Ehemann als Mieter eingetragen. Weiters dürfte die Wohnung laut Mietvertrag nur für Wohnzwecke verwendet werden. Laut UFS sind die genauen Bezeichnungen im Mietvertrag unerheblich, da die Wohnung unzweifelhaft als Arbeitsplatz dient. An der Abzugsfähigkeit ändert auch der Umstand nichts, dass die Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Arbeitsplatz hat.
In einer anderen Entscheidung des UFS Wien wurde der Abzug als Werbungskosten nicht anerkannt. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall als Verkaufsrepräsentant tätig, überwiegend im Außendienst.
Er bekommt von seinem Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Der UFS sieht hier keine berufliche Notwendigkeit für die Anmietung einer Wohnung gegeben.
Stand: 06. Juni 2012
Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!
EU-Recht Kleinunternehmer Kinderzuschlag Jobticket Kosmetikerin Ertragswertverfahren Finanzamtszahlung Elektrizitätsabgabe Sonderbetriebsausgabe Substanzgewinne Entgelt Freistellung Schwerarbeitsmeldung Liposuktion Belastung Alterseinkünftegesetz Immobilienpreisspiegel Weihnachtsgeschenke Entfernungspauschale Negativzinsen Mitarbeiterrabatt Anschaffungskosten Gemeinnützigkeit Bargeld GEMA Steuerberater Konstanz
Inhaber von periodischen Medien sind zum Veröffentlichen ...
mehr dazuEine Arbeitnehmerin, die in der Kundenbetreuung und im ...
mehr dazuDurch die neuen Regelungen zur Kapitalertragsteuer werden ...
mehr dazuAls Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.
Tragen Sie hier Ihre Termine ein!An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.