Steuernews für Mandanten

Insolvenzgeldumlage 2024

Schriftzug Insolvenz mit Symbolen

Insolvenzgeldumlage

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzgeldumlage sichert der Gesetzgeber die Entgeltansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Fall einer Insolvenz der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Die Umlage ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu zahlen. Ausnahme: öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die nicht insolvent werden können. Bemessungsgrundlage ist das laufende und einmalige Arbeitsentgelt, von dem Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen sind. Der gesetzliche Umlagesatz beträgt 0,15 %.

Umlagesatz 2024

Das Bundesarbeitsministerium/BMAS ist ermächtigt, den Umlagesatz abhängig von vorhandenen Überschüssen/Fehlbeträgen unter Berücksichtigung der Beschäftigungs- und Wirtschaftslage festzulegen. Mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 hat das BMAS den Umlagesatz auf 0,06 % festgesetzt. Grund hierfür ist, dass die Rücklage die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt. Damit liegt der Umlagesatz in 2024 0,09 % unter dem gesetzlichen Umlagesatz.

Stand: 18. Dezember 2023

Bild: CrazyCloud - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Januar 2024

Zukunftsfinanzierungsgesetz ...

Neues Gesetz bringt umfassende Änderungen insbesondere bei ...

mehr dazu

Vermietungseinkünfte

Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige ...

mehr dazu

Corona-Schlussabrechnungen

Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024

mehr dazu

Mindestlohn und Geringfügigkeitsgre...

Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die ...

mehr dazu

Kosten für Winterdienst steuerlich ...

Kosten für Winterdienst für öffentliche Gehwege absetzbar

mehr dazu

Auslandspauschalen 2024

Die Finanzverwaltung hat für 2024 neue Auslandspauschalen ...

mehr dazu

Insolvenzgeldumlage 2024

Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 %

mehr dazu

Prozess- und Verzugszinsen

Steuerpflicht privat gezahlter Zinsen

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198