Anträge für den Beschäftigungsbonus...
Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung ...
mehr dazuNeben den steuerlichen Änderungen bringt 2018 auch in der Sozialversicherung, im Arbeitsrecht und in anderen Rechtsbereichen einige Neuerungen.
Hier unsere (nicht vollständige) Auswahl für Sie im Überblick:
Selbständig erwerbstätige GSVG-Krankenversicherte, die weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt, erhalten im Krankheitsfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung.
Ein Anspruch auf das Krankengeld besteht bis 30.6.2018 ab dem 43. Tag der Krankheit und ab dem 1.7.2018 rückwirkend ab dem 4. Tag, wenn sie länger als 43 Tage arbeitsunfähig sind.
Mit 1.1.2018 entfällt die Mindestbeschäftigung für die Anwendung der Kündigungsregelungen des Angestelltengesetzes. Es gelten daher die gleichen Kündigungsregelungen für alle Angestellten unabhängig vom Ausmaß ihrer Beschäftigung.
Die Systematik für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall wurde für Arbeiter, Lehrlinge und Angestellte angeglichen und verbessert. Diese Änderungen gelten grundsätzlich ab 1.7.2018.
Ab 1.1.2018 werden die Internatskosten für Lehrlinge vom Arbeitgeber bezahlt und diesem wiederum vom Insolvenzentgeltfonds refundiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ab 1.1.2018 eine Standard-GmbH mit Mustersatzung ohne Notar gegründet werden.
Ab 25.5.2018 sind die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Dazu können umfangreiche organisatorische Maßnahmen im Unternehmen erforderlich sein.
Mit 1.1.2018 treten neue Bestimmungen zu Meister- und Befähigungsprüfungen und mit 1.5.2018 jene zur digitalen Gewerbelizenz in Kraft.
Wenn Sie als Unternehmer (juristische Personen oder eingetragene Unternehmen im Firmenbuch) ab 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z. B. den Verkauf von Wertpapieren, vornehmen wollen, dann benötigen Sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI) – eine weltweit eindeutige 20-stellige alphanumerische Referenznummer.
Bis 1.6.2018 haben bestimmte Gesellschaften ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das neue Register zu melden.
Ab 1.1.2018 ist ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. Dies gilt auch für das Vermögen der Angehörigen, Erben und Geschenknehmer.
Stand: 27. Dezember 2017
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