Überblick über die wichtigsten ...
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
mehr dazuDie Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung waren in der Vergangenheit bereits von der Steuer befreit.
In den Richtlinien wird nun klarstellend erwähnt, dass auch präventive Maßnahmen, wie z. B. Impfungen, befreit sind.
Andere Leistungen, wie beispielsweise Maßnahmen zur Raucherentwöhnung, gesunden Ernährung oder psychischen Gesundheit, sind nur dann steuerfrei, wenn
Schon bisher war die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) bis zu einem Betrag von € 365,00 jährlich steuerfrei.
Daneben sind auch Sachzuwendungen bis zu € 186,00 jährlich steuerfrei.
Nun können zusätzlich auch Sachzuwendungen aufgrund von Dienst- oder Firmenjubiläen (ab einem zehnjährigen Jubiläum) bis € 186,00 jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei belassen werden. Fällt ein Dienstjubiläum von einem Mitarbeiter in dasselbe Jahr wie das Firmenjubiläum, sind in Summe nur € 186,00 jährlich steuerfrei.
Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird von € 1.460,00 auf € 3.000,00 jährlich erhöht. Auch in der Sozialversicherung ist nun ein Betrag von € 3.000,00 jährlich beitragsfrei.
Bezahlt der Arbeitgeber das Begräbnis eines Mitarbeiters bzw. von dessen (Ehe-)Partner oder Kind, so ist diese Zuwendung steuer- und sozialversicherungsfrei.
Stand: 21. Dezember 2015
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