Steuernews für Mandanten

Dreieckskonstellationen bei Arbeitnehmern

Illustration

Dreieckskonstellation

Eine Dreieckskonstellation ist dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer zwei Wohnsitze in unterschiedlichen Staaten hat und in einem weiteren Drittstaat einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Für die Frage der Zuweisung des Besteuerungsrechts für diese Drittstaateneinkünfte stellt sich in solchen Situationen stets die Frage, welche Verteilungsnorm aus welchem Doppelbesteuerungsabkommen/DBA maßgeblich ist. Denn bei Dreieckskonstellationen kommen immer zwei DBAs ins Spiel, zum einen das DBA mit dem Quellenstaat und zum anderen das DBA mit dem zweiten Wohnsitzstaat.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof/BFH hat diese Frage jetzt in einem aktuellen Urteil (vom 1.6.2022, I R 30/18) wie folgt entschieden: Die von Deutschland abgeschlossenen DBA stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander. Das heißt, dass jedes DBA jeweils autonom und unabhängig voneinander Anwendung findet. Der Steuerpflichtige kann sich auf jede Begünstigung berufen, die ihm eines dieser Abkommen gewährt.

Der Fall

Im Streitfall hatte sich ein in Deutschland und Frankreich wohnhafter und in der Schweiz arbeitender Altenpfleger im Hinblick auf seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (Mittelpunkt der Lebensinteressen) auf das günstigere DBA Deutschland-Schweiz berufen. Dieses weist der Schweiz das Besteuerungsrecht für seine Einkünfte zu. Deutschland musste die Einkünfte daher unter Progressionsvorbehalt freistellen.

Stand: 28. November 2022

Bild: beeboys - stock.adobe.com

Sie haben noch offene Fragen an Ihren Steuerberater in Konstanz? JETZT Kontakt aufnehmen!

Weitere Ausgaben

Steuernews - Dezember 2022

Jahreswechsel und 10-Tage-Frist

Steuerliche Zurechnung von innerhalb von 10 Tagen nach dem ...

mehr dazu

Aufbewahrungsfristen 2022/2023

Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 ...

mehr dazu

Energiekosten: Finanzämter zeigen ...

Finanzverwaltung berücksichtigt gestiegene Energiekosten ...

mehr dazu

Dreieckskonstellationen bei ...

Anwendung des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens ...

mehr dazu

Sachbezugswerte 2023

Welche Sachbezugswerte in 2023 gelten

mehr dazu

Verlustbescheinigung und ...

Wie Kapitalanleger zum Jahresende ihr Anlagedepot ...

mehr dazu

Welche Forderungen zum ...

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

mehr dazu

Grundsteuerabgabefrist verlängert

Abgabefrist für Grundsteuererklärungen endet jetzt am ...

mehr dazu

Erinnerungsservice

Als Steuerberater Ihres Vertrauens ist uns Ihre optimale Betreuung ein wesentliches Anliegen. Mit diesem Erinnerungsservice bieten wir Ihnen regelmäßig professionelle Unterstützung bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Termine.

Tragen Sie hier Ihre Termine ein!

Erstberatung

An unserem Standort in Konstanz analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und dann zeigen wir Ihnen, was wir für Sie tun können.

Ihr persönlicher Wunschtermin beim Steuerberater

Bernd Volker Kurth - Steuerberater Obere Laube 42 78462 Konstanz Deutschland +49 7531 2822141 www.steuerberater-kurth.de 47.660371 9.171198